Das Kfz im Steuerrecht

Das Thema Firmenauto und Steuern ist in unserem Kanzleialltag eines der beliebtesten Themen überhaupt. Aber es ist nicht nur für dich als UnternehmerIn interessant, es ist auch eines der relevantesten Themen bei diversen Abgabenprüfungen seitens der Finanz oder der Österreichischen Gesundheitskassa.

Jeder von euch wird das kennen: schnell mal zu einem Kunden düsen, eine Verhandlung beim Lieferanten vor Ort führen oder einfach nur ein Seminar besuchen. Um Zeit zu sparen am besten mit dem eigenen PKW. Was bedeutet das aber für mein Business? Kann ich diese Fahrten, den PKW, den Sprit, die Versicherung etc. bei meiner Steuererklärung geltend machen?

Kfz im Steuerrecht

Dieser Blog Beitrag soll dir „Richtiges Lenken, um das Finanzamt auszubremsen“ aufzeigen. Eines vorweg: Es handelt sich dabei um eines der komplexesten Themen, das das Steuerrecht für dich als Kleinunternehmer kennt. Dennoch wollen wir dich mit den wichtigsten Eckpunkten rund um das Thema vertraut machen. 

Die erste Frage, die du dir immer stellen solltest: Wie nutze ich meinen PKW? Überwiegend privat, geschäftlich oder gemischt? Bei gemischter Nutzung gilt das Überwiegensprinzip.

Das Wort „überwiegend“ bedeutet mehr als 50% Nutzung. Je nachdem auf welchen Anteil du kommst ist das Auto entweder notwendiges Betriebsvermögen oder aber Privatvermögen. 

Ein kleines Beispiel:

Du nutzt dein Auto 70% betrieblich und 30% privat: dein Auto ist Betriebsvermögen, aber alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Auto müssen um einen 30%-igen Privatanteil gekürzt werden. D.h.: du tankst um 100.-, kannst aber nur 70.- als Betriebsausgabe in deine Buchhaltung aufnehmen.

Du nutzt dein Auto 30% betrieblich und 70% privat: dein Auto ist Privatvermögen. Du kannst entsprechende Kosten über das Kilometergeld verrechnen und damit Betriebsausgaben erzeugen. Allerdings ist ein Nachweis über die gefahrenen Kilometer zu erbringen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Führen eines Fahrtenbuchs. 

Fazit:
selbst wenn du zu dem Ergebnis kommst, dass du es nur beruflich nutzt, geht das Finanzamt davon aus, dass du auch private Fahrten damit tätigst. Deshalb wird es erforderlich sein, dass ein gewisser Privatanteil (man spricht in der Regel von mind. 20%) auszuscheiden ist. Sprich es sind selbst dann nur 80% der Kosten bzw. der mit dem PKW in Verbindung stehenden Ausgaben steuerlich absetzbar. Ein Indiz für einen niedrigen Privatanteil ist z.B.: ein Zweitauto Lediglich bei Berufen, wie zum Beispiel Taxiunternehmen können 100% geltend machen.

PKW ist Privatvermögen

Wenn du feststellst, dass dein Auto Privatvermögen ist, so ist es für dich steuerlich optimal Kilometergeld zu schreiben. Das amtliche Kilometergeld liegt zum heutigen Zeitpunkt bei 0,42.- pro gefahrenen Kilometer. Mit diesem Betrag sollen Kosten für die Abschreibung, den Sprit, Reparaturen, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge bei den bekannten Autofahrerclubs etc. abgedeckt werden. Es können also keine weiteren Ausgaben im Zusammenhang mit dem PKW in die Buchhaltung aufgenommen werden. Wie berechnet sich also das Kilometergeld? Einfaches Beispiel: du bist 350 km gefahren, also die gefahrenen Kilometer (350 km) x 0,42.- rechnen. Somit kannst du Betriebsausgaben in Höhe von 147.- ansetzten. Allerdings möchte das Finanzamt im Gegenzug sehen, wann du, wohin gefahren bist. Es ist also ein Nachweis über die zurückgelegten Kilometer zu erbringen. Ein Fahrtenbuch hilft dir deine gefahrenen Kilometer nachzuweisen.  

Betriebsvermögen

Ist dein PKW Betriebsvermögen, dann wird es ein wenig komplizierter bzw. sind an weitere steuerliche Themen zu denken. Du musst schauen, ob dein PKW eventuell ein „Fiskal-LKW“ ist, denn aus dieser Einstufung ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen im Hinblick auf den Vorsteuerabzug, der Nutzungsdauer und auch der Luxustangente.

Grundsätzlich gilt, bei einem PKW kannst du dir nur die Vorsteuer holen, wenn deine Automarke in der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse eingetragen ist. Hier ist der Link mit dem du einen Check machen kannst, ob dein Auto ein begünstigter „Fiskal-PKW“ ist:   

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html

Hinsichtlich der Nutzungsdauer ergibt sich ebenfalls ein Unterschied zwischen einem vorsteuerabzugsberechtigten und einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten PKW. So muss ein „normaler PKW“ gesetzlich auf 8 Jahre abgeschrieben werden. Ein „Fiskal-LKW“ hingegen darf mit einer verkürzten Nutzungsdauer auf die voraussichtliche betriebliche Verwendung angesetzt werden. In der Regel spricht man von einer 5 jährigen Nutzungsdauer.

Eine weitere häufig gestellte Frage ist: Soll ich einen PKW kaufen oder leasen? Was ist für mich die bessere bzw. günstigere Variante? Eine pauschal richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da hier individuelle Umstände zu berücksichtigen sind: möchte ich den PKW gleich über das Leasing versichern, welche Vertragsnebenkosten fallen an, wie lange möchte ich den PKW behalten, will ich das Risiko des Wertverlustes selbst tragen und natürlich auch die eigene Liquidität.

Beim Vergleich zwischen Leasing und Kreditfinanzierung musst du den Zinssatz und die Gesamtkosten im Blick behalten. Sofern der Zinssatz den Zinssatz der Kreditfinanzierung nicht übersteigt solltest du dich für die Leasingoption entscheiden.

Du benötigst ein neues Auto möchtest dieses aber weder kaufen noch einen Kredit dafür aufnehmen. In diesem Fall stellt das KFZ Leasing eine echte Finanzierungsalternative zum Fahrzeugkauf dar.

Grundsätzlich stehen dir dabei 2 Arten von Leasingverträgen zur Verfügung zwischen denen du dich entscheiden kannst:

  • Operating Leasing: das ist eine kurzfristige Gebrauchsüberlassung, die unter Einhaltung einer Fristen jederzeit gekündigt werden kann. Es ist wird als keine feste Laufzeit vereinbart und am Ende der Laufzeit wird das Leasingobjekt einfach zurückgegeben.

  • Financial Leasing- verdeckter Kauf: Im Gegensatz zum OPL wird eine fixe Vertragsdauer vereinbart in der, der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann. Am Ende der Laufzeit bestehen unterschiedliche Möglichkeiten für die weitere Verwendung. Entweder das Auto wird zurückgegeben, die Vertragslaufzeit wird verlängert oder es besteht die Möglichkeit einer Kaufoption zum vereinbarten Restwert. 

Die Leasingraten sind bei dir als Leasingnehmer als Betreibsausgaben abzusetzen, dh.: diese Raten verringern den Gewinn. Ein sehr teurer PKW kann allerdings nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Es kann unter Umständen zu einer Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit kommen. Das ist dann der Fall, wenn die steuerliche Angemessenheitsgrenze überschritten wird. Man spricht dabei von der sogenannten Luxustangente. 

Bei der steuerlichen Behandlung müssen wir als SteuerberaterInnen die Luxustangente und den Aktivposten berücksichtigen. Das sind keine Themen mit denen du dich bei deiner monatlichen Buchhaltung nicht beschäftigen musst, sondern von uns bei deinem Jahresabschluss berechnet werden. Zur Vollständigkeit und um alles rund um das Thema Leasing zu mindestens kurz anzuschneiden soll es in diesem Beitrag dennoch kurz erwähnt werden.

Luxustangente: Die Höchstgrenze der angemessenen Anschaffungskosten, die das Gesetz vorsieht beträgt beim PKW 40.000.- (inkl. Ust und Sonderausstattung). Alles über den 40.000.- kürzt deine Ausgaben wie Abschreibung, Zinsen bei Fremdfinanzierung und Vollkaskoversicherung. Es wird ein Prozentsatz ermittelt, der deine Ausgaben kürzt.

Beispiel: Du kaufst dir ein Auto um brutto 52.000.-, welches also um 12.000.- die Luxustangente von 40.000.- überschreitet. Somit sind rund 23% deiner Ausgaben nicht abzugsfähig.    

Diese Grenze gilt nicht für den oben erwähnten Fiskal LKW und sonstige vorsteuerabzugsberechtigte PKW.

Aktivposten: Beim Financial Leasing ist außerdem ein sogenannter Aktivposten anzusetzen, der verhindern soll, dass die steuerliche Mindestnutzungsdauer von 8 Jahren umgangen wird. Konkret bedeutet das, dass die im Leasingvertrag einkalkulierte Abschreibung mit der Abschreibung, die bei einem Kauf anfallen würde verglichen wird. Diese Differenz (Aktivposten kann zunächst nicht von der Steuer abgesetzt werden, sondern wird erst später ausgeglichen. 

Kurz: Du kannst die bezahlten Leasingraten verzögert absetzen.  

D.Helden 22.02.2020

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