Du möchtest dein eigenes Business gründen?

Wir haben die wichtigsten Infos, To-Do´s und Anlaufstellen für dich zusammengefasst.

Gründung eines Einzelunternehmens. Worauf du achten musst.

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist grundsätzlich einfach und geht sehr schnell. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wird bei der Gründung eines Einzelunternehmens kein Stammkapital benötigt. Die Anmeldung an sich ist kostenlos und muss bei der Bezirks-Hauptmannschaft oder beim Stadt-Magistrat durchgeführt werden. Neben der persönlichen Abwicklung vor Ort kann die Gründung auch per E-Mail oder Online erfolgen.

Ob dein Gewerbe ein sogenanntes „Freies Gewerbe“ oder ein „Reglementiertes Gewerbe“ ist, und ob du zur Ausübung deines Gewerbes einen Befähigungsnachweis benötigst kannst du HIER überprüfen. Wenn du für dein Gewerbe keinen Befähigungs-Nachweis benötigst, kannst du nach der Anmeldung sofort mit deinem Business durchstarten!

Für die Gewerbe-Anmeldung eines Einzelunternehmens müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden:
  • Information darüber welches Gewerbe man anmelden möchte
  • Angaben über den geplanten Standort des Gewerbes
  • Ein gültiger Reisepass oder eine Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschafts Nachweis
  • Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung nach der Geburt) 
  • Meldebestätigung (sofern der Wohnsitz nicht in Österreich ist)
  • Personen aus Dritt-Staaten benötigen eine gültige Aufenthalts-Berechtigung
  • unter bestimmten Bedingungen ist eine Strafregister-Bescheinigung vorzulegen
  • Befähigungs-Nachweis bei reglementierten Gewerben
Firmenbuch

Grundsätzlich musst du dich als Einzelunternehmer nicht ins Firmenbuch eintragen lassen, außer dein Nettojahresumsatz überschreitet die Grenze von €700.000,-. Eine freiwillige Eintragung ohne Bilanzierungspflicht ist aber jederzeit möglich.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Firmenname
  • Rechtsform
  • Firmensitz
  • Geschäftsanschrift
  • Geschäftszweig
  • Inhaber*in und Geburtsdatum

Eine beglaubigte Musterfirmenzeichnung (Unterschriftsprobe zu Vergleichszwecken), muss im Antragt enthalten sein. Über das Neugründungsförderungsgesetz kannst du dich gegebenenfalls von den Gebühren befreien lassen.

Haftung

Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt für die Schulden deines Unternehmens. Das bedeutet, dass du auch mit deinem Privatvermögen für Schulden, die durch deine geschäftlichen Tätigkeiten entstehen, aufkommen musst. Das Risiko für Kredit-Geber ist dadurch hoch, weshalb du als Einzelunternehmer für einen Kredit sehr genau geprüft wirst. Ein guter Businessplan ist hier von Vorteil, um deine Vorhaben professionell präsentieren zu können.

Neugründungs-Förderungsgesetz

Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) hast du als Neugründer die Möglichkeit, dich von bestimmten Abgaben und Gebühren befreien zu lassen. Du musst dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

– mit deinem Unternehmen schaffst du eine neue betriebliche Struktur
– du warst in den letzten 5 Jahren nicht selbstständig

Was muss ich dafür tun?
Du musst nur das NeuFöG Formular, welches du beim Gründerservice oder bei den Bezirks- und Regionalstellen in deiner Wirtschaftskammer erhältst, ausgefüllt und im Original bei der jeweiligen Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Finanzamt…) vorlegen.

Für weitere Informationen über Förderungen die für dich zutreffend sein könnten, kontaktiere einfach den Gründungsservice in deinem Bundesland.

  • Von welchen Gebühren werde ich durch das NeuFöG befreit?

    • Gerichtsgebühren für Eintragungen ins Firmenbuch
    • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für Neugründung
    • Grunderwerbssteuer sowie Gerichtsgebühren für Grundbucheintragung, wenn für die Einbringung von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften Gesellschaftsrechte bzw. Anteile gewährt werden. Bei Betriebsübertragungen gibt es einen Freibetrag
Arten der Gewinnermittlung

Als Unternehmer unterliegst du gewissen Bilanzierungs- und Aufzeichnungspflichten.
Gewinne werden durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung (Bilanzierung), oder durch Pauschalierung ermittelt. Für dich als Ein-Personen-Unternehmen wird vor allem die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder die Pauschalierung von Bedeutung sein. 

Denk daran, sämtliche Bücher und Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere sind mindestens sieben Jahre lang aufzuheben. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift. Sämtliche Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit Immobilien sind sogar 22 Jahre lang aufzubewahren (Ohne das laufende Jahr). Im Falle einer Betriebsprüfung musst du alle Dokumente parat haben. Bei der Erfassung von Bar-Umsätzen gilt seit 2016 außerdem die Registrierkassenpflicht und die Belegerteilungspflicht. Außerdem benötigt eine Registrierkasse einen Manipulationsschutz. Davon betroffen sind alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als €15.000 und Barumsätzen von über €7.500. Beachte: Beide Grenzen müssen überschritten werden. 

Sozialversicherung

Als Einzelunternehmer*In musst du dich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) pflichtversichern. Die Pflichtversicherung beginnt am Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung. Die Zuständige Behörde gibt dafür die Gewerbeanmeldung an die SVS weiter. Außerdem bist du als Unternehmer*In dazu verpflichtet auch selber innerhalb von einem Monat diese Meldung bei der SVS einzubringen.

Wenn dein Jahresumsatz unter €35.000,- liegt und dein Gewinn unter €5710,32,- wirst du als Kleinunternehmer bezeichnet. Unter diesen Umständen kannst du dich von der Pflichtversicherung befreien lassen, indem du einen entsprechenden Antrag bei der Sozialversicherung der Selbstständigen stellst (den Antrag auf Ausnahme der Vollversicherungspflicht findest du HIER). Der Unfallversicherungsschutz bleibt dennoch bestehen und du bezahlst den monatlichen Fixbeitrag von lediglich €10,42,-.

ACHTUNG: Entscheidest du dich für eine Versicherungsbefreiung, fallen Kranken- und Pensionsversicherung völlig weg. Das bedeutet, dass du in diesen Bereichen nicht durch deine Selbstständigkeit von einer Versicherung geschützt bist. Wenn du dein Business nebenberuflich führst, Student bist oder anderswo mitversichert bist kannst du diese Befreiung jedoch nutzen, ohne Versicherungsleistungen zu verlieren.

Deine Beitragsgrundlage bei der SVS bemisst sich nach den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb laut letztgültigen Einkommenssteuerbescheid. 

 

Die Beiträge sind grundsätzlich quartalsweise zu bezahlen und setzen sich wie folgt zusammen: 

  • 6.80% Krankenversicherung
  • 18,5% Pensionsversicherung
  • 1,53% Selbstständigenvorsorge
  • €10,42 – Unfallversicherung/Monat
 

Du als Neugründer hast eventuell keinen Einkommenssteuerbescheid, daher musst du in den ersten drei Jahren nur den Mindestbeitrag bezahlen. Doch freu dich nicht zu früh. Nach Ablauf dieser Zeit, wenn deine Steuerbescheide vorhanden sind, wird genau nachbemessen und es können dich hohe Nachzahlungen erwarten. Nachzahlungen kommen meist 2-3 Jahre zeitverzögert und man spricht in diesem Zusammenhang häufig vom verflixten dritten Jahr. Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, empfehlen wird dir jedes Monat die Hälfte deiner Umsätze für spätere Sozialversicherungs- und Steuernachzahlungen auf die Seite zu legen. Wenn du dich an diesen Tipp hältst brauchst du keine Angst vor der SVS und dem Finanzamt haben.   

Einkommenssteuer

Als Einzelunternehmer bist zu einkommenssteuerpflichtig und musst innerhalb eines Monats ab Beginn der unternehmerischen Tätigkeiten dem Finanzamt die Eröffnung deines Gewerbebetriebes sowie den Standort bekannt geben. Danach musst du den Betriebseröffnungsbogen für natürliche Personen ausfüllen und dem Finanzamt übermitteln. Den kannst du dir ganz einfach auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen herunterladen. (www.bmf.gv.at).

Bei der Ausfüllung des Bogens solltest du sehr sorgfältig sein: beispielsweise musst du schätzen wie hoch dein Gewinn und deine Umsätze in den ersten zwei Jahren sein werden. Anhand deiner Angaben werden nämlich die quartalsweisen Einkommenssteuervorauszahlungen festgelegt. Deshalb ist es wichtig, die Ergebnisse vorsichtig und realistisch einzuschätzen, da du sonst gleich im ersten Geschäftsjahr von zu hohen Vorauszahlungen betroffen bist. wenn du den Gewinn zu niedrig angibst, wirst du von einer hohen Steuernachzahlung betroffen sein. 

Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung ist wohl die wichtigste unechte Umsatzsteuerbefreiung. Bei der Gründung deines Business solltest du überlegen ob sie für dich  sinnvoll ist oder nicht. Wenn dein Jahresnettoumsatz unter €35.000,- liegt, bist du automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Für dich als Unternehmer bedeutet das, dass du für deine erbrachte Leistung keine Umsatzsteuer abgeben musst, sprich dem Finanzamt keine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln musst. Zudem musst du auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgebe. Im Gegenzug steht dir aber auch kein Vorsteuerabzug zu. Es steht dir aber völlig frei, auf diese Steuerbefreiung zu verzichten und „freiwillig“ Umsatzsteuer zu verrechnen und abzuführen. Beachte jedoch, dass du nach der schriftlichen Verzichtsbestätigung beim Finanzamt 5 Jahre daran gebunden bist. Man spricht dann davon, dass du zur USt optiert hast. 

VORSICHT: Ein einmaliges überschreiten der Umsatzgrenze um weniger als 15% innerhalb von fünf Jahren ist nicht schädlich für die Kleinunternehmerregelung. Das heißt, du verlierst dann nicht gleich den Kleinunternehmerstatus 

Wenn du kein Kleinunternehmer bist oder dich freiwillig zur USt optiert hast, unterliegen sämtliche deiner unternehmerischen Leistungen die du im Inland gegen Entgelt erbringst der Umsatzsteuer. Für dich als EPU kommt sie nicht als Kostenfaktor zu tragen. Für dich als Unternehmer ist die USt ein durchlaufposten. Du bekommst sie vom Kunden bezahlt, musst sie aber wieder ans Finanzamt abführen. Als Unternehmer kannst du die zu bezahlende Vorsteuer vollständig beim Finanzamt geltend machen. In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die erhaltene Umsatzsteuer der bezahlten Vorsteuer gegengerechnet und an das Finanzamt gemeldet. War die erhaltene Umsatzsteuer höher als die bezahlte Vorsteuer, musst du die Differenz an das Finanzamt zahlen, war sie niedriger, erhältst du diese als Gutschrift retour.

Die Umsatzsteuer musst du selbst berechnen und monatlich, bzw. quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline beim Finanzamt abgeben. Als Neugründer kannst du die Voranmeldung quartalsweise übermitteln. Bleibt dein Jahresumsatz unter €100.000,- kann diese Begünstigung auch in den Folgejahren beansprucht werden.

Grundsätzlich beträgt der Umsatzsteuersatz 20% vom Nettoentgelt. Jedoch gibt es auch noch einen ermäßigten Steuersatz von 10% (z.B. für Lebensmittel, Bücher, Beherbergungen) und einen speziell ermäßigten Steuersatz von 13% (für z.B. Eintrittskarten für Sport- und Kulturveranstaltungen, lebende Tiere oder Brennholz)

Soll ich als Kleinunternehmer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?

Ob die Kleinunternehmerregelung von Vorteil ist, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Es gilt viele Faktoren die von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind zu beachten. Stell dir doch einfach selber die Frage wie die Anfangsphase deines Unternehmens aussieht und entscheide anhand dieser Informationen. Wie hoch sind deine Anfangsinvestitionen? Würde sich in diesem Fall der Vorsteuerabzug auszahlen? Wie ist deine Kundenstruktur? B2C oder B2B? 

Tipp: Als Neugründer vergiss nicht das du deine Umsätze des Gründungsjahres für das Folgejahr hochrechnest, da nur die wenigsten mit 1.1 ihr Unternehmen eröffnen.

BEISPIEL: Wenn du deine geschäftlichen Tätigkeiten zum Beispiel mit 1.10 beginnst und bis Jahresende einen Umsatz von €15.000,- erwirtschaftest, solltest du dich im nächsten Geschäftsjahr unbedingt gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Da du bereits nach drei Monaten so einen hohen Umsatz erreicht hast, wirst du im nächsten Geschäftsjahr sehr wahrscheinlich über den Grenzwert von €35.000,- kommen. 

Wichtige Anlaufstellen für dein Start-Up

In Österreich gibt es unterschiedliche Anlaufstellen für Jungunternehmer*Innen die dir den Start mit deinem Business massiv erleichtern können. Von Co-Working Spaces bis hin zu unterschiedlichen Networking Plattformen und Gründerhilfen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten dich mit anderen Start-Ups auszutauschen und Community Events zu besuchen.

Mittlerweile gibt es in den einzelnen Bundesländern jede Menge solcher Networking-Plattformen und Gründerhilfen – Informier dich am besten selbst, welche Möglichkeiten es für deine Branche und dein Bundesland gibt!

WKO-Mitgliedschaft

Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung bist du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich. Als Mitglied gehörst du sowohl der Wirtschaftskammer deines Bundeslandes und der zuständigen Fachgruppe, als auch der Wirtschaftskammer Österreich und dem zuständigen Fachverband an.

Die 10 Wirtschaftskammern in Österreich werden durch drei verschiedene Kammerumlagen finanziert: Grundumlage, Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2. ( die Kammerumlagen 1 und 2 werden erst ab einem Jahresumsatz von €150.000,- erhoben.)

Die Höhe der Grundumlage wird von der Fachgruppentagung der Fachgruppe der du angehörst bestimmt und ist einmal pro Jahr zu bezahlen. Hier sind mehrere Bemessungsgrundlagen möglich (z.b. Lohnsumme, SV-Beitrag, Umsatz…) Im Gründungsjahr bist du aber von der Gebühr befreit.

Gerade für EPUs gibt es einige spannende Angebote der WKO: 

  • EPU Meetingraum: Du kannst kostenlos einen Meetingraum für Besprechungen mit Kunden oder Geschäftspartnern reservieren.
  • EPU Mentoringprogramm: Du als EPU hast einmal im Jahr die Chance, dich von Experten der Wirtschaftskammer für sechs Monate begleiten und beraten zu lassen. Es finden regelmäßige treffen statt wo du dem erfahrenen Personal viel abgewinnen kannst.
  • EPU Webinare: Laufend werden Webinare mit spannenden Themen speziell für EPUs angeboten


Eine Übersicht über alle Leistungen der Wirtschaftskammer findest du unter WKO im Einsatz für Ein-Personen-Unternehmen – WKO.at

Hol dir die Gründer-Checkliste!

Aller Anfang ist schwer.. Damit du gerade am Beginn nicht die Übersicht verlierst,
haben wir die wichtigsten Anlaufstellen und Infos noch einmal kompakt für dich in eine Checkliste verpackt:

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